Mädchenbeschneidung
ist verboten!

Wer Mädchenbeschneidung praktiziert, verletzt die Menschenrechte (die Menschenrechte gelten für alle Menschen, egal ob sie aus Afrika, Australien, Asien, Amerika oder Europa kommen, ob sie Mann oder Frau oder noch Kinder sind, egal woran sie glauben und ob sie reich oder arm sind), insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit (das Recht selbst zu entscheiden, wie Du mit Deinem Körper umgehst und wie mit Deinem Körper umgegangen wird) und auf Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Der Staat hat die Pflicht, Mädchen und Frauen vor Mädchenbeschneidung zu schützen und ihnen Unterstützung zu bieten.

In Deutschland ist jede Form der Beschneidung der weiblichen Genitalien verboten und wird als schwere Körperverletzung bestraft (Artikel 226a des Strafgesetzbuches).

Bestraft werden nicht nur Personen, die die Beschneidung durchführen, sondern auch die Eltern oder Verwandten, die ein Mädchen beschneiden lassen. Mädchen, die in Europa leben, werden manchmal während der Ferien im Herkunftsland ihrer Eltern oder einem der Nachbarländer beschnitten. Ein enges Familienmitglied (zum Beispiel die Großmutter oder Tante) möchte es möglicherweise beschneiden lassen. Bestraft wird auch, wer die Beschneidung im Ausland durchgeführt oder ermöglicht hat. Wer gegen das Verbot verstößt, wird mit Gefängnis bis zu 15 Jahren bestraft, bzw. er kann seinen Aufenthaltsstatus verlieren und ausgewiesen werden. Das gilt für alle Arten der Mädchenbeschneidung.

Die Eltern sind für den Schutz ihrer Mädchen verantwortlich. Falls sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen, werden entsprechende Behörden eingeschaltet und den Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden, das heißt, dass staatliche Institutionen die Tochter vorübergehend oder dauerhaft aus der Familie nehmen.

Die betroffenen Mädchen und Frauen können Schadensersatzzahlungen von der Person fordern, die die Beschneidung durchgeführt hat. Das heißt, die Person muss Dir etwas bezahlen, weil sie Dir mit der Beschneidung Leid zugefügt hat.